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Mahnmal zu Völkermord an Armeniern darf entfernt werden Die Stadt Köln ist nicht verpflichtet, eine an der Hohenzollernbrücke abgestellte Skulptur, die an den Völkermord an Armeniern erinnern soll, stehen zu lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit den Eilantrag einer Bürgerinitiative und eines Vereins abgelehnt.
Der Verein und die Bürgerinitiative hatten die Skulptur am 24. April 2022 nach einer Gedenkfeier am Heinrich-Böll-Platz in der Nähe des Reiterstandbildes Kaiser Wilhelms II. stehen lassen. Eine vorherige Erlaubnis der Stadt Köln war nicht eingeholt worden. Mit ihrem Eilantrag wollten die Antragsteller verhindern, dass die Stadt Köln die Skulptur sofort wieder entfernt, wie dies bereits im Jahr 2018 geschehen war. Die Bürgerinitiative und der Verein versuchen seit mehreren Jahren, die Stadt Köln dazu zu bewegen, die Skulptur an einem geeigneten Ort aufzustellen zu dürfen. Die beantragte Eilentscheidung sollte bewirken, dass die Skulptur bis zu einer Entscheidung der Stadt über diverse Anregungen und Eingaben stehen bleiben kann.
Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Für das Aufstellen der Skulptur im öffentlichen Straßenraum bedürfe es grundsätzlich einer straßenrechtlichen Erlaubnis. Eine solche hätten die Antragsteller vor dem Aufstellen der Skulptur nicht beantragt. Die Antragsteller hätten auch keinen offensichtlichen Anspruch auf diese Erlaubnis. Den dagegen von den Antragstellern angeführten Argumenten ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Fälle der „Stolpersteine“ und die „weiße Spur“ von Gunter Demnig sowie die Bahnschwelle „Die Bahn erinnern“ seien mit der hier abgestellten Skulptur nicht vergleichbar. Über einen außerdem gestellten Antrag auf Denkmalschutz der Skulptur könne die Stadt auch nach einer Entfernung entscheiden.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde
vg-koeln
Aktenzeichen: 21 L 700/22
m Ersten Weltkrieges unter Verantwortung der jungtürkischen, vom Komitee für Einheit und Fortschritt gebildeten Regierung des Osmanischen Reichs. kamen bei Massakern und
Todesmärschen, die in den Jahren 1915 und 1916 stattfanden zwischen 300.000 und mehr als 1,5 Millionen Menschen zu Tode., davon etwa 80000 - 3000 000 Armenier
Man sieht in den Vorkomnissen den ersten systematischen Genozid des 20. Jahrhunderts
An eben diese grausamen Ereignisse erinnert ein Mahnmal , dass ursprünglich an der linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke errichtet wurde, gegenüber dem Reiterstandbild von Kaiser Wilhelm II.der verantwortlich warf für den Völkermord an den OvaHerero und Nama 1904 und denGenozids an den Armeniern unterstützte
Die initiative „Völkermord erinnern“ hatte am 15. April 2018 dieses Mahnmal enthüllt.
Das Genozid-Mahnmal wurde von der Stadt Köln am 19. April 2018 abgerissen, weil eine Gwenehmigung fehlte
Zahlreiche Organisationen und Prominente haben sich mittlerweile als Pat*Innen und Unterstützer*Innen für das Mahnmal und für seine Wiedererrichtung ausgesprochen.
Seit dem Abbau hatte das Mahnmal keinen festen Ort, die Initiative kämpft nun vor Gericht dafür, dass das Mahmmal an seinen ursprünglichen Stamdort zurück darf
annna m. drack Foto © WWerner Scheurer
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