Die Betreuungsbehörde der Stadt Köln berät rund um das Thema Betreuung und Vorsorgevollmacht. Jede volljährige Person kann in die Situation kommen, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können – sei es durch einen Unfall, eine Erkrankung oder am Ende des Lebens. Zum Schutz und zur Unterstützung des Erwachsenen, der aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Krankheit die eigenen Angelegenheiten nicht mehr rechtlich besorgen kann, muss das Betreuungsgericht über die Bestellung einer Betreuung entscheiden.
Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine bevollmächtigte Person des Vertrauens ausreichend vorhanden, darf keine Betreuerbestellung erfolgen. Eine Vorsorgevollmacht sollte also in jedem Fall vorliegen, bevor eine Hilfebedürftigkeit eintritt, idealerweise mit Erreichen der Volljährigkeit.
Die Betreuungsbehörde der Stadt Köln unterstützt beim Erstellen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, Ehegattenvertretungsrecht, Patientenverfügung, außerdem berät sie Dritte, zum Beispiel Angehörige, zur Anregung eines Betreuungsverfahrens oder Betreuungspersonen und Bevollmächtigte zur Ausübung ihres Amtes.
Die Betreuungsbehörde bietet an, Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen. Das ist wichtig, damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch gefunden wird, zum Beispiel im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitKatja Reuter
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