Gesundheitswerbung für Salzgrotten: Heilende Wirkung ist nicht belegt
Werbeaussagen, nach denen der Salzgrotten-Aufenthalt für eine Linderung körperlicher Beschwerden sorgt, sind irreführend.
In der Allergiesaison werben manche Betreiber von Salzgrotten mit einer angeblich lindernden Wirkung durch die Salzinhalation vor Ort.
Die wissenschaftlichen Belege für die gesundheitlichen Vorteile eines Aufenthalts in Salzgrotten sind allerdings sehr dünn.
Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen mahnte diverse Werbeaussagen eines Betreibers ab.
Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geht gegen irreführende Gesundheitswerbung vor. Ein neuer Fall hat das Team jetzt beschäftigt: Eine aufmerksame Mutter hatte der Verbraucherzentrale NRW verschiedene Aussagen auf der Webseite eines Salzgrotten-Betreibers gemeldet und auf fragwürdige Gesundheitsversprechen aufmerksam gemacht. Dabei ging es unter anderem um eine angebliche Linderung von Heuschnupfen-Beschwerden und schnellere Heilung bei Erkältungen durch einen Besuch in der künstlichen Salzgrotte. Das Angebot richtet sich vor allem an Familien.
Eltern tun bekanntlich vieles für die Gesundheit ihrer Kinder und geben teilweise viel Geld dafür aus – aber nicht auf jedes Gesundheitsversprechen ist auch Verlass“, sagt Gesa Schölgens, Projektleiterin von „Faktencheck Gesundheitswerbung“. „Die angeblichen gesundheitlichen Wirkungen der Inhalation in Salzgrotten sind aufgrund der dünnen Studienlage bisher nicht wissenschaftlich belegt.“ Damit, so Schölgens, liegt nach dem Heilmittelwerbegesetz eine Irreführung vor, wenn einem Angebot eine therapeutische Wirksamkeit zugesprochen wird, die es nicht hat. Ebenso darf laut Gesetz die Werbung nicht den Eindruck erwecken, dass ein Behandlungserfolg sicher ist oder keine Nebenwirkungen zu erwarten sind.
Die Verbraucherschützer haben deshalb verschiedene Werbeaussagen eines Salzgrotten-Betreibers abgemahnt – dieser unterzeichnete daraufhin eine Unterlassungserklärung. Das Angebot des Unternehmens Eddira GmbH aus Frankfurt am Main nennt sich „Babybeach“. Dahinter steckt ein System aus Franchisenehmern in ganz Deutschland, die Kinderspielplätze in künstlichen Salzgrotten anbieten. Laut der Beschreibung des Anbieters reinige die salzhaltige Luft der Indoor-Salz-Spielplätze die Atemwege. Bei „Babybeach“ ist der Boden laut Werbung mit Salz bedeckt und es wird eine sehr salzhaltige Luft durch einen Salzgenerator erzeugt, die die Kinder beim Aufenthalt „auf ganz spielerische Weise“ inhalierten. Werbeaussagen wie „Unser Indoor-Salz-Spielplatz lindert die Symptome von Bronchitis, Asthma, Husten, Schnupfen oder starker Verschleimung“ sind aber unzulässig. Hierzu ist die wissenschaftliche Studienlage ebenso unzureichend wie für die Behauptung, „Kinder, die an Erkältungen, Heuschnupfen, Pollen-, Hausstaub- oder Tierhaarallergien“ litten, könnten „endlich frei durchatmen“.
Denn viele der bisherigen Studien haben methodische Schwächen und können die Wirksamkeit nicht zweifelsfrei belegen.
„Babybeach“ ist nicht der einzige Fall, bei dem irreführende Werbeversprechen mit künstlichen Salzgrotten rechtliche Folgen hatten. Bei einem anderen Betreiber aus dem Siegerland entschied zum Beispiel bereits das Oberlandesgericht Hamm, dass Werbung mit der Heilkraft von Salzgrotten wegen unzureichender Belege unzulässig ist
(Az.: I-4 U 124/12).
Verbraucherzentrale NRW
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