Das Fort X am Neusser Wall soll saniert werden und auf Dauer für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Aktuell erfolgt die Ausschreibung einer zeitlich befristeten "Anhandgabe" für die Planung der Sanierung des Forts in der Kölner Innenstadt mit dem Ziel der Bestellung eines Erbbaurechtsvertrages. Die Ausschreibung inklusive Exposé ist auf der Homepage der Stadt Köln veröffentlicht.
Die Anhandgabe ist ein besonderes Verfahren, durch das im kommunalen Eigentum stehende Grundstücke vergeben werden können. Nach der Auswahlentscheidung erhält der*die künftige Erbbaurechtsnehmer*in im Rahmen der Anhandgabe Zeit, notwendige Details zur Bebaubarkeit und Finanzierung seines Vorhabens vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages zu klären. Die Anhandgabe erfolgt durch einen politischen Beschluss, die Vergabe des Erbbaurechts bedarf eines weiteren politischen Beschlusses. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens soll der*die am besten geeignete Erbbaurechtsnehmer*in ermittelt werden. Interessenten können ihre Bewerbung bis zum 31. März 2022 beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln einreichen.
Das künftige Erbbaurecht umfasst lediglich einen bestimmten bebauten Bereich des Forts (Reduit, Traditor und Enveloppengraben). Der äußere Wall und die umliegende Grünanlage werden nicht Bestandteil des Erbbaurechtsvertrages. Die notwendigen Sanierungsarbeiten müssen unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben innerhalb von zehn Jahren ab Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags durchgeführt werden. Das Grundstück ist von den zukünftigen Erbbauberechtigten in einem ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Zustand zu halten, die hierzu erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und Erneuerungen eingeschlossen. Eine von der Stadt Köln erstellte Kostenermittlung aus dem Jahr 2018 weist für die Bereiche Dach, Fassaden, Fenster, Türen und Treppen einen Sanierungsbedarf in Höhe von etwa 4,4 Millionen Euro brutto aus. Darüber hinaus gibt es weitere Sanierungserfordernisse. Die aktuellen Mietverhältnisse für Räumlichkeiten im Fort X zwischen der Stadt Köln und Kölner Vereinen sollen vom künftigen Erbbaurechtsnehmenden aufrechterhalten und fortgeführt werden.
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Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Robert Baumanns
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