Landschildkröten und Papageien werden in vielen Kölner Gärten oder Wohnzimmern gehalten. Dazu kommen exotische Reptilien und Amphibien in den Terrarien der Kölner*innen sowie Wasserschildkröten in Aquarien und Teichen. Eines haben die meisten dieser Tiere gemeinsam: Sie fallen unter das Artenschutzrecht und sind meldepflichtig bei der zuständigen Behörde – in Köln ist dies die Untere Naturschutzbehörde Köln. Die Meldung an sich ist kostenfrei.
Das weltweite Artensterben führt dazu, dass immer mehr Tiere in das international geltende Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) aufgenommen werden müssen – zuletzt bei der 19. CITES Konferenz in Panama 2022.
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m Mai 2023 wurden die neu geschützten Arten in die Anhänge A und B der EU-Artenschutzverordnung (EG VO 338/97) aufgenommen. Dadurch gilt für viele weitere Schildkrötenarten, beliebte Aquarienfische und auch einige häufig gehaltene Echsen, Frösche und Vögel in Deutschland nunmehr die Meldepflicht.
Liste einiger der neu geschützten und besonders handelsrelevanten Arten:
Neu aufgenommen in Anhang B (EG VO 338/97) - besonders geschützt:
Hypancistrus zebra (Zebrawels/ L46) Sternotherus spp. (Moschusschildkröten, alle Arten)
Copsychus malabaricus (Schamadrossel)
Physignathus cocinicus (Grüne Wasseragame)
Phrynosoma spp. (Krötenechsen, alle Arten)
Centrolenidae spp. (Glasfrösche, alle Arten)
Potamotrygon spp. (Süßwasser-Stechrochen, ausgewählte Arten)
Kinosternon spp. (Klappschildkröten, alle Arten außer streng geschützten)
Apalone spp. (Weichschildkröten, alle Arten außer streng geschützten)
Neu aufgenommen in Anhang A (EG VO 338/97) - streng geschützt:
Tiliqua adelaidensis (Zwergblauzungenskink)
Kinosternon cora (Cora-Schlammschildkröte)
Kinosternon vogti (Vallarta-Schlammschildkröte)
Auf den Seiten der Stadt Köln finden sich hier weiterführende Informationen zur Meldepflicht geschützter Tiere sowie Kontaktdaten für Rückfragen an die Untere Naturschutzbehörde Köln.
Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitKatja Reuter
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