Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Mai 2023 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den deutsch-iranischen Staatsangehörigen Babak J erhoben.
Der Angeschuldigte ist der versuchten Anstiftung zu einer schweren Brandstiftung
(§ 306a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 StGB) sowie der versuchten Brandstiftung (§
306 Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 StGB) hinreichend verdächtig.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:
Im November 2022 erhielt Babak J. von einem Mittelsmann im Iran, der wiederum im
Auftrag nicht näher bekannter staatlicher iranischer Stellen agierte, die
Anweisung, einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen zu
verüben. Babak J. ging davon aus, es handele sich um die Synagoge in Dortmund.
Am 16. November 2022 forderte er einen Bekannten auf, gemeinsam mit ihm die
Dortmunder Synagoge mit Hilfe eines sogenannten "Molotow"-Cocktails in Brand zu
setzen. Dieses Ansinnen lehnte der Bekannte ab. Nachdem ihm sein Auftraggeber
als konkretes Anschlagsziel nunmehr die Synagoge in Bochum genannt hatte, warf
der Angeschuldigte am darauffolgenden Tag in Bochum einen Brandansatz auf ein
Schulgebäude, das an die dort gelegene Synagoge unmittelbar angrenzt. Von einem
Angriff gegen die gut überwachte Synagoge in Bochum selbst sah der
Angeschuldigte aus Furcht vor Entdeckung ab.
Babak J. befindet sich seit dem 18. November 2022 in Untersuchungshaft.
Grundlage hierfür war zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dortmund und seit
dem 28. Dezember 2022 der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 2. Dezember
2022 übernommen.
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