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Autorenbildamaara® anna m.drack

Anklage gegen Babak J. erhoben


Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Mai 2023 vor dem

Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den deutsch-iranischen Staatsangehörigen Babak J erhoben.


Der Angeschuldigte ist der versuchten Anstiftung zu einer schweren Brandstiftung

(§ 306a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 StGB) sowie der versuchten Brandstiftung (§

306 Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 StGB) hinreichend verdächtig.


In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender

Sachverhalt dargelegt:


Im November 2022 erhielt Babak J. von einem Mittelsmann im Iran, der wiederum im

Auftrag nicht näher bekannter staatlicher iranischer Stellen agierte, die

Anweisung, einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen zu

verüben. Babak J. ging davon aus, es handele sich um die Synagoge in Dortmund.

Am 16. November 2022 forderte er einen Bekannten auf, gemeinsam mit ihm die

Dortmunder Synagoge mit Hilfe eines sogenannten "Molotow"-Cocktails in Brand zu

setzen. Dieses Ansinnen lehnte der Bekannte ab. Nachdem ihm sein Auftraggeber

als konkretes Anschlagsziel nunmehr die Synagoge in Bochum genannt hatte, warf

der Angeschuldigte am darauffolgenden Tag in Bochum einen Brandansatz auf ein

Schulgebäude, das an die dort gelegene Synagoge unmittelbar angrenzt. Von einem

Angriff gegen die gut überwachte Synagoge in Bochum selbst sah der

Angeschuldigte aus Furcht vor Entdeckung ab.


Babak J. befindet sich seit dem 18. November 2022 in Untersuchungshaft.

Grundlage hierfür war zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dortmund und seit

dem 28. Dezember 2022 der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des

Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 2. Dezember

2022 übernommen.



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